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  1. Inkasso

Ihr Kunde zahlt nicht?

Die Anwaltskanzlei Tradler verhilft Ihnen schnell zu Ihrem Geld!

  • mit gründlichen Recherchen
  • mit ideenreichen Lösungswegen
  • mit modernster Software
  • mit systematischer Aufarbeitung der
    vielfältigen Beitreibungsmöglichkeiten


Der Extra-Service für unsere Mandanten:
Über die Web-Akte werden Sie über alle Maßnahmen informiert.

Sofortige Auszahlung der eingehenden Gelder wird garantiert.

Anwaltskosten?

Um das Kostenrisiko zu begrenzen, sind wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften gerne bereit, im jeweiligen Einzelfall zuvor eine angemessene Gebührenvereinbarung zu schließen. Im Einzelfall kann aufgrund besonderer Umstände in der Person des Auftraggebers ein nachträglicher Gebührenverzicht in Betracht kommen.

 

Beitreibung leicht gemacht

Bitte senden Sie per Mail oder per Fax:

  • Ihre offene Rechnung wegen Überprüfung der Fälligkeit, Verjährung u. a.
  • Ihr erstes Mahnschreiben wegen der Überprüfung des Verzugszeitpunktes
  • evtl. Einwendungsschreiben des Schuldners wegen der Abwägung des Prozessrisikos u. a.

Die zugrunde liegende Auftragsbestätigung mit Ihren Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird bei der ersten Auftragsvergabe benötigt.  Wegen der Überprüfung des Gerichtsstands u. a.

Jeder Fall wird umgehend von uns bearbeitet.

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